Wenn du als Unternehmen planst, Alkohol (Spirituosen) in die Europäische Union einzuführen, solltest du die folgenden Anforderungen beachten:
Erlaubte Flaschengrößen
Um es kurz zu machen, kommen wir zu der erlaubten Menge an Spirituosen, die pro Behälter/Flasche erlaubt ist:
- 100ml
- 200ml
- 350ml
- 500ml
- 700ml
- 1000ml
- 1500ml
- 1750ml
- 2000ml
Erlaubter Alkoholgehalt
In der Europäischen Union (EU) wird der Alkoholgehalt von Spirituosen durch die EU-Spirituosenverordnung und die einschlägigen Normen für alkoholische Getränke geregelt. In den EU-Verordnungen wird nicht speziell auf Tequila Bezug genommen, daher muss der Alkoholgehalt von Tequila den Kriterien für “andere Spirituosen” entsprechen:
Alkoholgehalt für Tequila in der EU
- Mindestalkoholgehalt (ABV): Tequila muss einen Mindestalkoholgehalt von 37,5% ABV haben.
- Maximaler Alkoholgehalt (ABV): Von Ausnahmen abgesehen, gibt es für Spirituosen keinen von der EU festgelegten maximalen Alkoholgehalt. Der CRT(Consejo Regulador del Tequila) legt jedoch einen Wert von bis zu 55% ABV fest, je nach Herstellungsverfahren und Wahl des Herstellers.
Diese Standards stellen sicher, dass der in der EU verkaufte Tequila bestimmte Qualitäts- und Sicherheitskriterien erfüllt. Die Vorschriften stimmen mit den international anerkannten Definitionen und Standards überein, insbesondere mit denen der mexikanischen Vorschriften, da Tequila eine geschützte Ursprungsbezeichnung ist. EUR-Lex Referenz & Amtsblatt der Europäischen Union.
In der Praxis geben die meisten Hersteller 38% oder 40% vor, denn in den USA muss Tequila einen Mindest-ABV von 40% haben.
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