EU-Einfuhrbestimmungen für Alkohol (für Unternehmen)

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Wenn du als Unternehmen planst, Alkohol (Spirituosen) in die Europäische Union einzuführen, solltest du die folgenden Anforderungen beachten:
Um es kurz zu machen, kommen wir zu der erlaubten Menge an Spirituosen, die pro Behälter/Flasche erlaubt ist:
In der Europäischen Union (EU) wird der Alkoholgehalt von Spirituosen durch die Spirituosenverordnung der Europäischen Union und die einschlägigen Normen für alkoholische Getränke geregelt. In den EU-Verordnungen wird nicht speziell auf Tequila Bezug genommen, daher muss der Alkoholgehalt von Tequila den Kriterien für „andere Spirituosen“ entsprechen:
Diese Standards stellen sicher, dass der in der EU verkaufte Tequila bestimmte Qualitäts- und Sicherheitskriterien erfüllt. Die Vorschriften stimmen mit den international anerkannten Definitionen und Standards überein, insbesondere mit denen der mexikanischen Vorschriften, da Tequila eine geschützte Ursprungsbezeichnung ist. EUR-Lex Referenz & Amtsblatt der Europäischen Union.
In der Praxis geben die meisten Hersteller 38% oder 40% vor, denn in den USA muss Tequila einen Mindest-ABV von 40% haben.
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