EU-Einfuhrbestimmungen für Alkohol (für Unternehmen)

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Close-up of glass bottles with metal clips.

EU-Einfuhrbestimmungen für Alkohol (für Unternehmen)

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Wenn du als Unternehmen planst, Alkohol (Spirituosen) in die Europäische Union einzuführen, solltest du die folgenden Anforderungen beachten:

Erlaubte Flaschengrößen

Um es kurz zu machen, kommen wir zu der erlaubten Menge an Spirituosen, die pro Behälter/Flasche erlaubt ist:

  • 20/50ml*
  • 100ml
  • 200ml
  • 350ml
  • 500ml
  • 700ml
  • 1000ml
  • 1500ml
  • 1750ml
  • 2000ml

Erlaubter Alkoholgehalt

In der Europäischen Union (EU) wird der Alkoholgehalt von Spirituosen durch die Spirituosenverordnung der Europäischen Union und die einschlägigen Normen für alkoholische Getränke geregelt. In den EU-Verordnungen wird nicht speziell auf Tequila Bezug genommen, daher muss der Alkoholgehalt von Tequila den Kriterien für „andere Spirituosen“ entsprechen:

Alkoholgehalt für Tequila in der EU

  • Mindestalkoholgehalt (ABV): Tequila muss einen Mindestalkoholgehalt von 35% ABV haben.
  • Maximaler Alkoholgehalt (ABV): Von Ausnahmen abgesehen, gibt es für Spirituosen keinen von der EU festgelegten maximalen Alkoholgehalt. Der CRT(Consejo Regulador del Tequila) legt jedoch einen Wert von bis zu 55% ABV fest, je nach Herstellungsverfahren und Wahl des Herstellers.

Diese Standards stellen sicher, dass der in der EU verkaufte Tequila bestimmte Qualitäts- und Sicherheitskriterien erfüllt. Die Vorschriften stimmen mit den international anerkannten Definitionen und Standards überein, insbesondere mit denen der mexikanischen Vorschriften, da Tequila eine geschützte Ursprungsbezeichnung ist. EUR-Lex Referenz & Amtsblatt der Europäischen Union.

In der Praxis geben die meisten Hersteller 38% oder 40% vor, denn in den USA muss Tequila einen Mindest-ABV von 40% haben.

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